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Jahresabschluss Definition

Definition

Gemäß Handelsgesetzbuch sind grundsätzlich alle Kaufleute, Kapitalgesellschaften und gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Er stellt den rechnerischen Abschluss eines kaufmännischen Geschäftsjahres dar. Er besteht aus der Jahresbilanz (Bilanz mit den Endbeständen der aktiven und passiven Bestandskonten), der Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV), in der die Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres aufgeführt werden, sowie, bei Kapitalgesellschaften, einem Anhang und gegebenenfalls einem Lagebericht. Der Jahresabschluss hat den Grundsätzen einer ordnungsmäßigen Buchführung (GoB) bzw. Bilanzierung zu entsprechen.

Der Jahresabschluss erfüllt zwei wichtige Aufgaben. Zum einen informiert er über die wirtschaftliche Lage des jeweiligen Unternehmens (Informationsfunktion) und zum anderen bildet er die Bemessungsgrundlage für die Verteilung des Ergebnisses (Zahlungsbemessungsfunktion). Er ist sowohl Basis für Planungen und Entscheidungen des Unternehmens und seiner Anspruchsgruppen (Stakeholder) als auch Bewertungsgrundlage für Financiers bei Kapitaltransaktionen (z. B. Kreditvergaben).

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