
Definition
Wie „Arbeitsvollzug“ eine weitere Bezeichnung für die Tätigkeit als unmittelbare Realisierung von Aufgaben; bezweckt z. B. die Veränderung von Eingaben zu Ausgaben durch das Arbeitssystem.
Wie „Arbeitsvollzug“ eine weitere Bezeichnung für die Tätigkeit als unmittelbare Realisierung von Aufgaben; bezweckt z. B. die Veränderung von Eingaben zu Ausgaben durch das Arbeitssystem.
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