
Definition
Kosten für Betriebsmittel, die z. B. als Maschinenstundensatz einen eigenen Verrechnungssatz darstellen, um die maschinenabhängigen Fertigungsgemeinkosten (z. B. Kosten für Brennstoffe, Energie, Wasser, Druckluft) verursachungsgerecht auf die jeweiligen Kostenträger zu verteilen.