
Definition
REFA-Ablaufart für den Menschen zur näheren Kennzeichnung seiner Tätigkeit als Überwachen, Beobachten und Steuern, z. B. des selbsttätigen Maschinenlaufs. Es besteht im permanenten oder periodischen Feststellen des Arbeitsablaufs, von auftretenden Abweichungen sowie in Eingriffen zu deren Beseitigung (bzw. in entsprechenden Veranlassungen).