
Definition
Für die fallweise notwendige nähere Kennzeichnung der Beeinflussbarkeit von Abläufen und Zeiten wird unterschieden in
- voll beeinflussbare Abläufe: Das Ausführen des Arbeitsablaufes ist hier ausschließlich vom Menschen abhängig.
- bedingt beeinflussbare Abläufe: Der Mensch kann das Ausführen des Arbeitsablaufs nur teilweise beeinflussen.
- unbeeinflussbare Abläufe: Hier kann der Mensch den Arbeitsablauf nicht beeinflussen, sofern er z. B. Arbeitsverfahren und Arbeitsmethode einhält. Sie sind zwangsläufig mit unbeeinflussbaren Betriebsmittelzeiten verbunden.