REFA Suisse GmbH

REFA Lexikon.

Verändern Definition

Definition

REFA-Ablaufart, besteht

  • für den Arbeitsgegenstand AV in einer Zustands-, Form-, Lage- oder Ortsveränderung
  • für die Information IV in einer Zustands- oder Ortsveränderung.

Zusätzliches Verändern besteht

  • beim Arbeitsgegenstand AVZ in nicht vorausbestimmbarem Einwirken und Fördern,
  • bei Informationen IVZ in Verarbeiten, Erfassen oder Übertragen, sofern deren Vorkommen oder Verlauf nicht vorausbestimmt werden kann.
Ihre Ansprechpartnerin

Rita Leininger
Rita Leininger
Koordination Consulting
Telefon: +41 (0) 44 500 2328
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