REFA Suisse GmbH

Consulting Blog.

Uncategorised

 

§ 1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen gelten zwischen der REFA Suisse GmbH und ihrem Auftraggeber für alle Aufträge über Beratungs- und Organisationstätigkeiten sowie ähnliche Dienstleistungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.


§ 2 Gegenstand

1. Gegenstand des Vertrages ist die vereinbarte Dienstleistung (Tätigkeit), die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch qualifizierte Mitarbeiter der REFA Suisse GmbH im Rahmen des vereinbarten Zeitraumes durchgeführt wird. Die Auswahl des dienstleistenden Mitarbeiters bleibt der REFA Suisse GmbH vorbehalten und erfolgt in Absprache mit dem Auftraggeber.

2. Die REFA Suisse GmbH ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger externer Berater und Institutionen als Mitarbeiter zu bedienen.


§ 3 Leistungsumfang

Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der zu liefernden Arbeitsunterlagen werden in den schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien geregelt. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsunterlagen bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.


§ 4 Pflichten der REFA Suisse GmbH

1. Die REFA Suisse GmbH ist verpflichtet, Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und auf Wunsch von ihren Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen.

2. Die REFA Suisse GmbH darf Berichte, Dokumente, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen und Ergebnisse ihrer Tätigkeiten Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.

3. Die REFA Suisse GmbH ist befugt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrages zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.


§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

1. Die Umsetzung der eingegangenen Geschäftsverbindung und insbesondere der von der REFA Suisse GmbH zu erbringenden Leistung erfordert als wesentliche Vertragspflicht die enge Kooperation des Auftraggebers. Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich die Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Zu diesen Voraussetzungen zählen u. a., dass der Auftraggeber Arbeitsräume für die Mitarbeiter der REFA Suisse GmbH einschließlich aller erforderlichen Arbeitsmittel und der dazugehörigen Infrastruktur (z.B. EDV-Anlage, Telekommunikationsanlagen einschl. Telefon, Telefax und Internetzugang) sowie alle erforderlichen Informationen und Unterlagen unter Nennung der dazugehörigen Ansprechpartner bereitstellt.

2. Der Auftraggeber benennt zudem eine Kontaktperson, die den Mitarbeitern der REFA Suisse GmbH während der vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung steht; die Kontaktperson ist ermächtigt, Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrages als Zwischenentscheidung notwendig sind.

3. Die vom Auftraggeber zu benennende Kontaktperson verschafft den Mitarbeitern der REFA Suisse GmbH jederzeit Zugang zu den für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen und versorgt sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen und unterrichtet die REFA Suisse GmbH über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der REFA Suisse GmbH bekannt werden.

4. Auf Verlangen der REFA Suisse GmbH hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer von der REFA Suisse GmbH formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.

5. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags von der REFA Suisse GmbH gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Soweit an den Arbeitsergebnissen der REFA Suisse GmbH Urheberrechte oder Markenschutzrechte entstanden sind, verbleiben dieselben bei der REFA Suisse GmbH.

6. Erbringt der Auftraggeber eine seiner Mitwirkungspflichten nicht vereinbarungsgemäß, so gehen die daraus entstehenden Folgen, wie zusätzliche Leistungen und Verzögerungen, zu Lasten des Auftraggebers. Die REFA Suisse GmbH kann den erbrachten Mehraufwand dem Auftraggeber in Rechnung stellen.

7. Alle hier aufgeführten Mitwirkungspflichten sind wesentliche Hauptpflichten des Auftraggebers und werden als solche vereinbart.


§ 6 Annahmeverzug

1. Kommt der Auftraggeber oder von ihm beauftragte dritte Personen mit der Annahme der Dienste in Verzug oder unterlässt bzw. verzögert der Auftraggeber eine ihm nach § 5 Nr. 1 oder sonstige Mitwirkungspflichten, so kann die REFA Suisse GmbH für die infolgedessen nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen und ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.

2. Die Rechte nach Absatz 1. stehen der REFA Suisse GmbH insbesondere auch dann zu, wenn bei der Durchführung eines Auftrages die Mitwirkung des Auftraggebers und / oder von ihm beauftragter dritter Personen von Einfluss ist und diese Mitwirkung nicht in nach Art und Umfang angemessener Weise durch geeignete Personen erfolgt. Die REFA Suisse GmbH haftet in keinem Fall für Schäden, die mit der Erbringung von Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers und / oder von ihm beauftragter dritter Personen zusammenhängen; auch ein Anspruch auf Mängelbeseitigung gegen die REFA Suisse GmbH besteht insoweit nicht.

3. Unberührt bleiben die Ansprüche der REFA Suisse GmbH auf Ersatz der entstandenen Mehraufwendungen.


§ 7 Haftung und Schadensersatz

Die Haftung der REFA Suisse GmbH ist unabhängig vom Rechtsgrund auf Euro 25.000,- begrenzt. Die REFA Suisse GmbH haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Ersatz vergeblicher Aufwendungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare und Folgeschäden sowie für aufgezeichnete Daten. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, dem arglistigen Verschweigen von Fehlern oder auf einer den Vertragszweck gefährdenden Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruhen, sowie für Schäden, die durch die REFA Suisse GmbH oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind oder leicht fahrlässig verursacht wurden und zu Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geführt haben.


§ 8 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die der REFA Suisse GmbH die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen, die Erfüllung der Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die REFA Suisse GmbH unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich über den Eintritt eines solchen Umstandes.

Der Eintritt unvorhersehbarer oder vom Parteienwillen unabhängiger Umstände, insbesondere alle Fälle höherer Gewalt als ein von außen kommendes, von keiner Partei beherrschbares Ereignis, das von niemanden im Rahmen der zumutbaren Sorgfalt abgewendet werden konnte, berechtigen die REFA Suisse GmbH zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages bzw. zur gänzlichen oder teilweisen Stornierung des Auftrages, ohne dass der Kunde daraus Aufwendungs- oder Schadensersatzansprüche ableiten kann. Als Force Majeure Ereignis im Sinne dieser Bestimmung sind insbesondere höhere Gewalt, Epidemien und Pandemien, Erdbeben, Feuer, Überschwemmungen, Unruhen, staatliche Regelungen, Entscheidungen oder sonstige Maßnahmen oder jegliches sonstige Ereignis ähnlicher oder nicht ähnlicher Art, das als unvorhersehbarer oder vom Parteiwillen unabhängiger Umstand zu qualifizieren ist, anzusehen.


§ 9 Qualitative Leistungsstörungen

1. Wird die Dienstleistung nicht vertragsgemäß erbracht und hat die REFA Suisse GmbH dies zu vertreten, so ist sie verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Auftraggeber innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung ist eine Rüge des Auftraggebers, die unverzüglich und schriftlich zu erfolgen hat. Die Rüge hat spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis oder ab dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber ohne grobe Fahrlässigkeit hätte hiervon Kenntnis erlangen müssen, zu erfolgen. Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung aus von der REFA Suisse GmbH zu vertretenden Gründen innerhalb einer vom Auftraggeber schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.

2. In diesem Fall hat die REFA Suisse GmbH Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen. Die Vergütung entfällt nur für solche Leistungen, für die der Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen nach Kündigung nachweist, dass sie für ihn nicht nutzbar und ohne Interesse sind. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers wegen qualitativer Leistungsstörung sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.


§ 10 Verjährung

Haftungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab Kenntnis über die den Anspruch begründenden Umstände, oder dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde ohne grobe Fahrlässigkeit hätte hiervon Kenntnis erlangen müssen, spätestens jedoch in fünf Jahren nach Erbringung der Leistungen. Die Verjährung bei Haftung wegen Vorsatz richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen.


§ 11 Vertragsdauer und Kündigung


Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Ein abweichende Kündigungsregelung bedarf einer schriftlichen Vereinbarung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hierdurch unberührt


§ 12 Treuepflichten

1. Der Auftraggeber und die REFA Suisse GmbH verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Zu unterlassen ist insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern oder ehemaligen Mitarbeitern, die in Verbindung mit der Auftragsdurchführung tätig gewesen sind, vor Ablauf von 12 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit.

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der REFA Suisse GmbH ihm zur Kenntnis gelangte Kündigungs- oder sonstige Veränderungsabsichten bei einem oder mehreren der für die Durchführung des Auftrags eingesetzten Mitarbeiter der REFA Suisse GmbH diesem unverzüglich mitzuteilen. Für vorsätzliche oder fahrlässige Verletzungen dieser Pflicht zahlt der Auftraggeber der REFA Suisse GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % der Auftragssumme.


§ 13 Honorare, Nebenkosten, Fälligkeiten

1. Die Einzelheiten der Vergütung sind grundsätzlich im jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag spezifiziert.

2. Das Entgelt für die Dienste der REFA Suisse GmbH bzw. seiner Mitarbeiter ist nach den von der REFA Suisse GmbH und seinen Mitarbeitern für ihre Tätigkeit aufgewendeten Zeiten zu berechnen (Zeithonorar), soweit in besonderen Fällen nicht Abweichendes bestimmt wird.

3. Soweit im Angebot oder Einzelvertrag nicht anders spezifiziert werden Reisekosten, Tages- und Übernachtungsgeld gesondert in Rechnung gestellt bzw. in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Die Abrechnung der Reisekosten orientiert sich am tatsächlichen Aufwand. Angefallene und belegte Kosten für die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsmittel sind der REFA Suisse GmbH zu erstatten. Für die Reisezeiten ist ein Pauschalverrechnungssatz zu vereinbaren.

4. Die Gültigkeitsdauer der bei Auftragserteilung vereinbarten Honorarsätze ist auf ein Jahr beschränkt, falls nichts anderes vereinbart wird.

5. Die Fälligkeiten sind gesondert zu vereinbaren. Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen.

6. Honorare und sonstige in Rechnung gestellte Beträge (z.B. Kommunikationskosten, Reisekosten, Spesen, Nebenkosten usw.) verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

7. Die REFA Suisse GmbH kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung ihrer Leistungen von der vollen Befriedigung ihrer Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.

8. Eine Aufrechnung gegen Forderungen der REFA Suisse GmbH auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.


§ 14 Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen

1. Die REFA Suisse GmbH bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrages ihr übergebenen und von ihr selbst angefertigten wesentlichen Unterlagen sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel nach eigenem Ermessen auf.

2. Nach Befriedigung ihrer Ansprüche aus dem Auftrag hat die REFA Suisse GmbH auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die sie aus Anlass ihrer Tätigkeit für den Auftrag von diesem oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen der REFA Suisse GmbH und ihrem Auftraggeber und für Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Die REFA Suisse GmbH kann von Unterlagen, die sie an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigten und zurückbehalten.


§ 15 Schriftform, Rechtsordnung, Gerichtsstand

Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden; die Anwendung des "Einheitlichen UN-Kaufrechts” (Übereinkommen der vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Wareneinkauf) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag und ausschließlicher Gerichtsstand ist Locarno.


§ 16 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden zusammenwirken, um unwirksame Regelungen durch solche Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen.
 

REFA Suisse GmbH,  Juli 2016

Die Website www.refa-consulting.ch ist eine Webpräsenz der REFA Suisse GmbH

REFA Suisse GmbH
Vic. Ponte Vecchio 3-5
CH - 6600 Locarno

Fon +41 (0) 44 500 2328
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Geschäftsführer:
Tanja Weiss

HR CH-501.4.010.677-5

Bildnachweise

Auf dieser Seite werden Bilder der REFA Suisse GmbH, sowie von der Bildagentur fotolia (www.fotolia.de), pexels (www.pexels.com), iStock (www.istockphoto.com) und pixabay (www.pixabay.com) verwendet (CCo-Lizenz).

Haftungshinweis

Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.

Duis autem vel eum iriure dolor in hendrerit in vulputate velit esse molestie consequat, vel illum dolore eu feugiat nulla facilisis at vero eros et accumsan et iusto odio dignissim qui blandit praesent luptatum zzril delenit augue duis dolore te feugait nulla facilisi. Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit, sed diam nonummy nibh euismod tincidunt ut laoreet dolore magna aliquam erat volutpat.

Ut wisi enim ad minim veniam, quis nostrud exerci tation ullamcorper suscipit lobortis nisl ut aliquip ex ea commodo consequat. Duis autem vel eum iriure dolor in hendrerit in vulputate velit esse molestie consequat, vel illum dolore eu feugiat nulla facilisis at vero eros et accumsan et iusto odio dignissim qui blandit praesent luptatum zzril delenit augue duis dolore te feugait nulla facilisi.

Nam liber tempor cum soluta nobis eleifend option congue nihil imperdiet doming id quod mazim placerat facer possim assum. Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit, sed diam nonummy nibh euismod tincidunt ut laoreet dolore magna aliquam erat volutpat. Ut wisi enim ad minim veniam, quis nostrud exerci tation ullamcorper suscipit lobortis nisl ut aliquip ex ea commodo consequat.

Duis autem vel eum iriure dolor in hendrerit in vulputate velit esse molestie consequat, vel illum dolore eu feugiat nulla facilisis.

At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, At accusam aliquyam diam diam dolore dolores duo eirmod eos erat, et nonumy sed tempor et et invidunt justo labore Stet clita ea et gubergren, kasd magna no rebum. sanctus sea sed takimata ut vero voluptua. est Lorem ipsum dolor sit amet. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat.

Consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.

Sie wollen in Ihrem Betrieb die Leistungsprozesse optimieren, insbesondere die Durchlaufzeiten minimieren, die Kosten reduzieren und die Qualität stabilisieren? – Dann sind REFA-Methoden gefragt. Setzen Sie von Anfang an auf die REFA Suisse GmbH, der Marktführer unter den Beratungshäusern, wenn es um die Optimierung von Prozessen geht. Wir unterstützen das Topmanagement bei strategischen Entscheidungen ebenso wie die Shopfloor-Verantwortlichen bei der Optimierung einzelner Arbeitsschritte im operativen Geschäft. Ganz gleich, in welcher Branche Sie tätig sind, unsere erfahrenen Berater setzen stets auf die passenden Instrumente wie Zeitaufnahmen, Multimomentstudien, Ablauf- und Tätigkeitsanalysen und andere bewährte Methoden zur Prozessanalyse und -optimierung. Erfolgsrezepte in zahlreichen Projekten sind unsere Fokussierung auf die jeweiligen Kundenanforderungen, innovative Lösungsansätze sowie das Know-how und die soziale Kompetenz unserer Berater.

Der Name REFA Suisse GmbH steht auch für eines der grossen, weltweit tätigen Consultingunternehmen im Bereich des Industrial Engineering. Seine Wurzeln – die Gründung des REFA-Verbandes – reichen bis 1924 zurück und sprechen für die Kontinuität und Qualität einer der ältesten Unternehmensberatungen Deutschlands.

Strategie- und Managementberatung

Im Bereich Managementberatung, speziell bei der Strategieberatung, ermöglichen wir Ihnen einen unabhängigen und gleichzeitig professionellen Blick auf Ihr Unternehmen, damit Sie dieses in Zukunft noch besser am Markt positionieren können. Unsere Berater bieten durch ihre Branchenexpertise einen echten Mehrwert für Ihr Unternehmen und unterstützen Sie hier mit Rat und Tat. Sie helfen in Ihrem Betrieb bei der Beantwortung komplexer Fragestellungen zu einer Vielzahl von Themen. Dabei kann es beispielsweise um eine Steigerung der Produktivität gehen, um Wachstumsstrategien, um das Produktmanagement oder um eine Restrukturierung.

Unternehmensentwicklung

In den meisten mittelständischen Unternehmen wird der Alltag der Führungskräfte ganz eindeutig vom Tagesgeschäft dominiert. Aber gerade die um sich greifende digitale Transformation der Wirtschaft verlangt von Ihnen, nicht nur Ihr Geschäftsmodell, sondern auch Ihre Unternehmenskultur auf den Prüfstand zu stellen. Hat das Thema Unternehmensentwicklung ausreichend Platz in Ihrem Arbeitsalltag? Welche neuen Kompetenzanforderungen werden an Ihre Mitarbeiter gestellt? Alle Aufgaben und Tätigkeiten im Unternehmen sind Teil von Geschäftsprozessen. Wir unterstützen Sie darin, Ihre Geschäftsprozesse zu optimieren, zu verknüpfen und zu einer vernetzten, zukunftsgerichteten Unternehmensstruktur zu formen.

Organisations- und Prozessberatung

Der Erfolg Ihres Unternehmens hängt ganz wesentlich von der Effizienz der Organisation und der Geschäftsprozesse ab. Durch die immer komplexeren Anforderungen sind regelmässige Prozessanpassungen und -veränderungen unerlässlich. Der Schwerpunkt unserer Organisations- und Prozessberatung liegt auf der ganzheitlichen Optimierung Ihrer Organisationsstruktur und -prozesse. Nach unserem Beratungsverständnis setzen wir darauf, dass Lösungen „von innen“ kommen: Lassen Sie uns gemeinsam nach Potenzialen und Ressourcen suchen, die für Optimierungen genutzt werden können.

Überschrift der stufe 2

Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.

Überschrift der stufe 2

Überschrift der stufe 3

Duis autem vel eum iriure dolor in hendrerit in vulputate velit esse molestie consequat, vel illum dolore eu feugiat nulla facilisis at vero eros et accumsan et iusto odio dignissim qui blandit praesent luptatum zzril delenit augue duis dolore te feugait nulla facilisi. Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit, sed diam nonummy nibh euismod tincidunt ut laoreet dolore magna aliquam erat volutpat.

Überschrift der stufe 3

Ut wisi enim ad minim veniam, quis nostrud exerci tation ullamcorper suscipit lobortis nisl ut aliquip ex ea commodo consequat. Duis autem vel eum iriure dolor in hendrerit in vulputate velit esse molestie consequat, vel illum dolore eu feugiat nulla facilisis at vero eros et accumsan et iusto odio dignissim qui blandit praesent luptatum zzril delenit augue duis dolore te feugait nulla facilisi.

Nun kommt eine Liste:

  • Listenelement
  • Listenelement
  • Listenelement
  • Listenelement
  • Listenelement

Überschrift der stufe 2

Überschrift der stufe 3

Überschrift der stufe 4

Nam liber tempor cum soluta nobis eleifend option congue nihil imperdiet doming id quod mazim placerat facer possim assum. Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit, sed diam nonummy nibh euismod tincidunt ut laoreet dolore magna aliquam erat volutpat. Ut wisi enim ad minim veniam, quis nostrud exerci tation ullamcorper suscipit lobortis nisl ut aliquip ex ea commodo consequat.

Überschrift der stufe 5

Nam liber tempor cum soluta nobis eleifend option congue nihil imperdiet doming id quod mazim placerat facer possim assum. Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit, sed diam nonummy nibh euismod tincidunt ut laoreet dolore magna aliquam erat volutpat. Ut wisi enim ad minim veniam, quis nostrud exerci tation ullamcorper suscipit lobortis nisl ut aliquip ex ea commodo consequat.

Überschrift der stufe 6

Nam liber tempor cum soluta nobis eleifend option congue nihil imperdiet doming id quod mazim placerat facer possim assum. Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit, sed diam nonummy nibh euismod tincidunt ut laoreet dolore magna aliquam erat volutpat. Ut wisi enim ad minim veniam, quis nostrud exerci tation ullamcorper suscipit lobortis nisl ut aliquip ex ea commodo consequat.

Duis autem vel eum iriure dolor in hendrerit in vulputate velit esse molestie consequat, vel illum dolore eu feugiat nulla facilisis.

Sie wollen Zeiten und Prozesse optimierenKosten reduzieren, Ihre Fertigung professionalisieren? Dann entscheiden Sie sich für eines der ältesten Beratungshäuser in der Schweiz. Damit Sie schnell Ihre Ziele erreichen, unterstützen unsere REFA-Experten Sie mit Rat und Tat.

Ihre Ansprechpartnerin

Bettina Dirks
Bettina Dirks
Koordination Consulting
Telefon: +41 (0) 44 500 2328
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!